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'''Pfarrer''' ist eine in Gemeinden verwendete Bezeichnung für eine Person, die mit der Leitung einer oder betraut ist und die Verantwortung trägt für die Leitung von en, die Betreuung und in der Regel auch für die Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten der Pfarrei oder Kirchengemeinde. In der kann nur ein Pfarrer einer Pfarrei sein. Anstelle der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen besonderen Dienst übernehmen.

Die römisch-katholische Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland und die regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrer durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen und an den Laufbahnen von orientiert. Pfarrer ist auch eine für und christliche Geistliche in einem staatlichen (, Krankenhausseelsorger, Gefängnisseelsorger und andere).

Etymologie

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?Pfarrin? bezeichnete im 19. Jahrhundert im die Ehefrau eines Pfarrers.

Aufgaben

Ein Pfarrer bekleidet in der Regel ein besetzt.

In den evangelischen Kirchen wird man durch die zum Pfarrer. Ein Bewerber wird dadurch mit der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung der e (vor allem und ) beauftragt. In der Ordination verspricht der Pfarrer liche Verschwiegenheit und die Wahrung des ses. Ein Pfarrer kann dann eine Gemeinde leiten oder auch in einem anderen Bereich geistliche Aufgaben erfüllen. Die meisten evangelischen Kirchen ordinieren Frauen und Männer ausschließlich ins Gemeindepfarramt und setzen für Sonderpfarrämter eine Praxiszeit im Gemeindepfarramt voraus. In der im Jahr 1918 ordinierten Frauen wurde kein Pfarramt zugetraut und sie durften sich nicht Pfarrer nennen. Die erste Pfarrerin Europas mit vollem Pfarramt wurde im Herbst 1931 in der Gemeinde im gewählt.

In der wird ein geweihter vom zum Pfarrer ernannt, nachdem er die entsprechenden Examina abgelegt hat. Der Dienst des Pfarrers wird verstanden als Teilhabe am Dienst des Bischofs, der Pfarrer repräsentiert den Bischof in der Pfarrei. Er hat aber in seiner Pfarrei eine eigenberechtigte amtliche Vollmacht, die nicht vom Bischof delegiert ist. Neben der Spendung der Sakramente und der Verkündigung des Wortes Gottes in Gottesdienst und Seelsorge gehört zum klassischen Gemeindepfarramt immer auch die Verwaltung einer Gemeinde, etwa das Pflegen der und die Aufsicht über die Mitarbeitenden.

Um Pfarrer werden zu können, muss ein Bewerber studiert und Examina nach der Ordnung der jeweiligen abgelegt haben. In der Regel gibt es eine akademische und eine praktische Vorbereitungsphase für den Pfarrdienst. In der katholischen Kirche stehen vor der Priesterweihe die akademischen Prüfungen des Theologiestudiums und die Absolvierung der praktischen Ausbildung (Pastoralkurs) und nach der Priesterweihe und einer gewissen Dienstzeit als in einer Pfarrei weitere Prüfungen () nach der Ordnung des jeweiligen Bistums. Ein Pfarramt wird in der Regel erst verliehen, nachdem sich ein Priester einige Jahre im geistlichen Dienst bewährt hat.

Neben dem Wirkungsbereich innerhalb einer Ortsgemeinde (, Wirtschafts- und Sozialpfarrer, Betriebsseelsorger, Militärpfarrer, Polizeipfarrer, Fernsehpfarrer, Medienpfarrer, Zirkuspfarrer oder Schaustellerpfarrer. Katholische Geistliche in solchen Funktionen erhalten den Titel ''Pfarrer'' durch bischöfliches Dekret.

Pfarrer waren in früheren Zeiten gelegentlich auch in ganz anderen Bereichen tätig, etwa als Mathematiker, Techniker und Erfinder, zum Beispiel , , , , und . Politisch aktive Pfarrer waren bzw. sind , und .

Katholischen Priestern ist seit 1983 durch das Kirchenrecht untersagt, öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen.

Kirchenrecht

Römisch-katholische Kirche

Voraussetzung zur Ernennung als Pfarrer ist in der römisch-katholischen Kirche, dass der Betreffende die empfangen hat. Diese kann nach CIC can. 1024 nur Männern gespendet werden. Der Pfarrer muss sich ?durch Rechtgläubigkeit und Rechtschaffenheit auszeichnen, er muß durchdrungen sein von Seeleneifer sowie von anderen Tugenden und zudem die Eigenschaften besitzen, die für die Seelsorge in der in Frage kommenden Pfarrei ? gefordert werden.? Eine Übertragung des Pfarramtes an eine (etwa ein ) ist nach dem 1983 erneuerten ''Codex Iuris Canonici'' nicht mehr möglich.

Die Einführung eines Pfarrers in sein Amt bzw. in seine Gemeinde (, ?Besitzergreifung?) geschieht in der Regel mit der Verlesung der bischöflichen Ernennungsurkunde im Rahmen einer feierlichen . Der Pfarrer (''parochus'') amtiert unter der Autorität und im Namen des Bischofs, der ihm das Amt frei verleiht. Mit der Besitzergreifung ist er zur Ausübung des Pfarramtes berechtigt und verpflichtet. Gemäß dem Kirchenrecht ist in der lateinischen Kirche der Pfarrer ''pastor proprius'' (?der eigene Hirte?) der ihm anvertrauten Pfarrei,

Hat der Pfarrer von seinem Amt Besitz ergriffen, so kann ihn der Bischof ohne seine Einwilligung, besondere Gründe oder seinen Amtsverzicht nicht versetzen oder seines Amtes entheben. Es ist dem Bischof jedoch möglich, aus schwerwiegenden Gründen den Pfarrer des Amtes zu entheben oder gegen seinen Willen zu versetzen. Dafür sind kirchenrechtlich bestimmte Verfahren vorgeschrieben. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres soll der Pfarrer dem Bischof seinen Amtsverzicht anbieten.

Wird ein Priester mit der vorübergehenden Leitung einer Pfarrei beauftragt, spricht man von einem . Dies geschieht, wenn die Pfarrei frei wird oder wenn der Pfarrer durch Gefangenschaft, Exil oder Ausweisung, wegen Unfähigkeit, angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen Grund an der Wahrnehmung seiner pastoralen Aufgabe in der Pfarrei gehindert wird.

Eine besondere Stellung in der römisch-katholischen Kirche nimmt der ein. Entgegen dem Grundsatz, dass nur einer Pfarrer einer Pfarrei sein kann,

In Österreich gibt es auf Beschluss der Bischofskonferenz zudem eine weitere Form des Moderators: Diesem wird ?die Verantwortung für eine Pfarre auf längere Zeit? übertragen, er hat dieselben Befugnisse und Aufgaben wie ein Pfarrer, steht aber in einem Dienstverhältnis zur Diözese und wird nicht zum Pfarrer im vollen Sinne des can. 519 bestellt. Dies wird in erster Linie angewandt, um Seelsorger leichter versetzen zu können.<ref name="uibk"></ref>

Lutherische Landeskirchen

In den lutherischen Landeskirchen bestimmt die Kirchengemeindeordnung, dass die Kirchengemeinden vom Kirchenvorstand (bzw. Kirchengemeinderat) und Pfarrer gemeinsam geleitet werden. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind hiernach verpflichtet, nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zusammenzuarbeiten. Der Kirchenvorstand besteht aus gewählten Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes (d. h. dem Pfarrer bzw. den Pfarrern). Vorsitz und stellvertretender Vorsitz werden von einem gewählten Mitglied und einem Mitglied kraft Amtes wahrgenommen. In der wird der Pfarrer in Verwaltungsangelegenheiten durch den entlastet, der kraft Amtes auch Mitglied des Kirchengemeinderats ist und als Mitarbeiter der Kirchengemeinde vielfältige Verwaltungsaufgaben zu bearbeiten hat (Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen, Haushaltsplan, Bauaufgaben, Personalangelegenheiten). Pädagogische Aufgaben oder solche der Sozialarbeit können in den evangelischen Kirchen einem übertragen sein. Auf diese Weise wird dem Pfarrer mehr Freiraum für seine Kernaufgaben in der geistlichen Gemeindearbeit verschafft.

Pfarrergesetze regeln kirchenintern die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beziehung zwischen einzelnen Pfarrern und der Kirchenleitung.

Reformierte Landeskirchen

In manchen reformierten Landeskirchen der Schweiz nimmt der Pfarrer zwar in der Regel an den Sitzungen der Kirchgemeindeleitung (Kirchenpflege, Kirchenrat) teil, hat aber kein Stimmrecht.

Eine besondere Lösung kennt die , nämlich die ?Zuordnung? der Pfarrer. Da die Pfarrer direkt der Landeskirche unterstellt sind, kommt der Kirchenpflege nicht die Vorgesetztenfunktion zu. Dieses Modell betont die gemeinsame Verantwortung der weltlichen und geistlichen Amtspersonen: Während der Pfarrer für die geistlichen Aspekte zuständig ist, ist dies die Kirchenpflege für die Verwaltung. Ins Amt gewählt werden aber sowohl der Pfarrer wie auch die Kirchenpflege vom Volk der Kirchgemeinde.

Pfarrerskinder

Geistliche Ehen waren zeitweise sehr kinderreich, wie die Beispiele ''Johann Bitzinger'', 1555?1604 Pfarrer zu vor ihm.

Siehe auch

Literatur

  • : ''Bürger besonderer Art. Evangelische Pfarrer in Preußen 1850?1914.'' de Gruyter, Berlin, New York 1994, ISBN 3-11-014140-X.
  • Oliver Janz: ''Kirche, Staat und Bürgertum in Preußen. Pfarrhaus und Pfarrerschaft im 19. und frühen 20. Jahrhundert.'' In: Luise Schorn-Schütte und Walter Sparn (Hrsg.): ''Evangelische Pfarrer. Zur sozialen und politischen Rolle einer bürgerlichen Gruppe in der deutschen Gesellschaft des 18. bis 20. Jahrhunderts (= Konfession und Gesellschaft, Bd. 12)'', Stuttgart 1997, S. 128?147.
  • : ''Bürgerlichkeit und Religion. Zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte der evangelischen Pfarrer in Baden 1860?1914'' (= Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden, Bd. 58), Göttingen 2001.
  • Dimitrij Owetschkin: ''Die Suche nach dem Eigentlichen. Studien zu evangelischen Pfarrern und religiöser Sozialisation in der Bundesrepublik der 1950er?1970er Jahre'' (= Veröffentlichungen des Instituts für soziale Bewegungen, Schriftenreihe A?Darstellungen, Bd. 48), Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0506-1.
  • : ''Das Pfarramt. Ein gefährdeter Pfeiler der europäischen Kultur.'' Lit-Verlag, Münster 2009, 456 Seiten, ISBN 978-3-643-80026-8.
  • , Walter Sparn (Hrsg.): ''Evangelische Pfarrer. Zur sozialen und politischen Rolle einer bürgerlichen Gruppe in der deutschen Gesellschaft des 18. bis 20. Jahrhunderts'' (= Konfession und Gesellschaft, Bd. 12), Kohlhammer, Stuttgart 1997, ISBN 3-17-014404-9.

Weblinks

  • in: von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Band 13, Spalte 1621.
  • in: von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Band 13, Spalte 1619.

Einzelnachweise